Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine eigenständige Therapie, die die Besonderheiten des Kindes- und Jugendalters berücksichtigt. Sie auszuüben bedarf deshalb einer gesonderten Qualifikation. Sie wird von approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Psychologischen Psychotherapeuten (Therapeuten für Erwachsene) mit Doppelzulassung angeboten. Ich habe bereits angedeutet, dass die unterschiedlichen anerkannten Psychotherapieverfahren unterschiedlich arbeiten. Ausgehend von der Symptomatik, wird in der Verhaltenstherapie geschaut, welche Bedingungen, Denk- und Verhaltensgewohnheiten diese auszeichnen, auslösen und aufrechterhalten. Sie ist also am Problem orientiert, bezieht sich auf Lernprozesse und wissenschaftliche Erkenntnisse und ist auf überprüfbare Ziele ausgerichtet. Ein wichtiges grundlegendes Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe!
Ablauf
Für eine erste Kontaktaufnahme stehen folgende Möglichkeiten bereit:
Telefon: 06420 – 8269010
E-Mail: kontakt@kijut.de
Fragen zur Therapie können sehr gerne in einem Telefonat oder schließlich genauer in einem Erstgespräch geklärt werden.
- Nach Anmeldung über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten wird ein Termin vereinbart. Wir schauen schließlich gemeinsam, ob Voraussetzungen für weitere Sitzungen vorliegen. Vorgeschichten vor Aufnahme einer Therapie können ganz unterschiedlich sein: Möglicherweise ist dein Leben oder das Leben Ihres Kindes derzeit belastet, man weiß aber noch gar nicht genau, ob eine Therapie passend oder notwendig ist? Vielleicht ist eine Therapie empfohlen worden und nun möchte man Weiteres abklären? Oder es wird nach einem stationären psychiatrischen Aufenthalt eine ambulante Therapiemöglichkeit gesucht? Es kann sein, dass man bereits Therapieerfahrung mitbringt und diese erneut für notwendig hält. In diesem Gespräch wird sich kurzgesagt ein möglichst umfangreicher Überblick über die Symptomatik (Therapieanlass), deren Verlauf und ggf. die Entwicklungsgeschichte gemacht und das weitere Vorgehen geklärt.
- Sollte weitere Abklärung erforderlich sein oder die Therapienotwendigkeit eindeutig sein, stehen weitere Sprechstunden und Probestunden (Probatorik) zur Verfügung. In diesem Rahmen wird geschaut, ob die Voraussetzungen und die Notwendigkeit für eine ambulante Psychotherapie vorliegen. Es findet Anamnese, Exploration und Diagnostik statt, um dies zu prüfen. Es kann jedoch auch sein, dass eine andere Unterstützung zu dem vorgestellten Anlass besser passt, dann werden andere Unterstützungsmöglichkeiten empfohlen.
- Sollten die Voraussetzungen vorliegen, kann mit Unterstützung der Therapeutin (nach Probestunden) die Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden.
Behandlungsangebot und Kosten
Gesetzliche Krankenversicherung: Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (vor der Vollendung des 21. Lebensjahres) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und kann als solche beantragt werden (siehe Ablauf).
Privatversicherung oder Beihilfe: In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (vor Vollendung des 21. Lebensjahres) übernommen, informieren Sie sich aber am besten bei Ihrer Krankenkasse über Ihre Vertragsbedingungen und das ordnungsgemäße Antragsverfahren einer psychotherapeutischen Leistung. So wissen wir genau, was zu tun ist und können die notwendige Grundlage schaffen.
Selbstzahler: Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung können auch selbst getragen werden. Das bedeutet, dass die Therapie sofort beginnen kann und keine Beantragung erforderlich ist. Somit bleibt die Therapie auch Angelegenheit zwischen Therapeutin, Patienten und Eltern. Die Kosten hierfür richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).